Unsere Fachrichtungen und Tätigkeitsschwerpunkte

Lösungen für Ihre Rechtsprobleme

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Fachrichtungen und Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte

Die Tätigkeitsbereiche

Hier sehen Sie eine Übersicht unserer zahlreichen Tätigkeitsbereiche.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Arbeitsrecht

Bankrecht

Bau- und Architektenrecht

Berufsunfähigkeitsrecht

Ehe- und Familienrecht

Elternunterhaltsrecht

Erbrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

Kaufrecht

Krankenversicherungsrecht (privat)

Mediation

Mietrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht

Unfallregulierung

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

Vertragsrecht

Vollstreckungsrecht

Wettbewerbsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen

In unserer Kanzlei finden Sie für Ihr Rechtsproblem qualifizierte Ansprechpartner.  Durch kontinuierliche Weiterentwicklung sind heute in unserer Kanzlei nahezu in jedem Bereich Fachanwälte und Spezialisten tätigen. Mit ständiger Fortbildung stellen wir sicher, dass wir auf hohem juristischen Niveau arbeiten. Unterstützt von flexiblen und qualifizierten Mitarbeitern sorgen wir für eine professionelle und schnelle Abwicklung.

Insbesondere im Zivilrecht verfügen wir über ein breites Tätigkeitsspektrum. Jedes Mandat vertreten wir mit vollem Einsatz – von Privatpersonen, über kleine und mittlere Unternehmen, bis zu großen Unternehmen und kommunalen Mandatsträgern.

Informationen zum Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Lebensbereiche berühren kann. Gerade bei Erbengemeinschaften kann es schnell zu Konflikten kommen, wenn verschiedene Interessen und Emotionen aufeinander treffen. Durch eine Mediation können oftmals Lösungen gefunden werden, die von allen Parteien akzeptiert werden, um den Erbstreit außergerichtlich beizulegen und einen langwierigen, teuren Gerichtsprozess zu vermeiden. Als Rechtsanwälte vertreten wir Sie, wenn es beispielsweise um Pflichtteile oder Erbteil-Auseinandersetzungen geht, oder Sie einen Erbvertrag anfechten möchten. Auch wenn Sie ein handschriftliches Testament verfassen möchten, können wir Sie juristisch beraten.

Die Beurkundung von Erbverträgen und Testamenten fällt in den Aufgabenbereich unseres Notariats. Natürlich werden Sie von unseren Notaren auch umfassend zu diesen Themen beraten. Im Unterschied zum Anwalt ist ein Notar kein Interessensvertreter, sondern er berät unabhängig und unparteiisch. Wenig bekannt ist, dass ein Erbe bei einem Notar beantragen kann, dass dieser unter den diversen Erben die Auseinandersetzung der Erbschaft vermitteln möge. Ein Vermittlungsverfahren bei einem Notar kann daher eine Alternative zu einer Erbteilungsklage sein.

Immobilien- und Grundstücksrecht

Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um den Kauf, Verkauf und die Belastung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen geht. Hierbei vertreten wir Ihre Interessen in juristischen Auseinandersetzungen. Das Wohnungseigentumsrecht, das private Baurecht, das Architektenrecht sowie das Maklerrecht fallen ebenfalls in den Bereich des Immobilienrechts. 
Das Grundstücksrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen in Bezug auf Grundstücksverträge und Grunddienstbarkeiten. Grunddienstbarkeiten sind häufig verbunden mit Wegerechten (Nutzung von Zufahrten), Leitungsrechten (Verlegen von Leitungen), Nutzung von Anschlüssen z.B. Wasseranschluss, oder Grenzbebauungen eines Nachbargrundstücks.

Alle Immobilien- und Grundstückskaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Auch Grunddienstbarkeiten müssen im Grundbuch vermerkt werden, um auch beim Verkauf eines Grundstücks weiterhin wirksam zu bleiben. Hierfür ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. 
Das heißt, alle Änderungen an Einträgen im Grundbuch können nur durch einen Notar durchgeführt werden. Dies betrifft nicht nur den Eigentümerwechsel bei einem Kauf und die oben erwähnten Grunddienstbarkeiten, sondern auch die Änderung von Eigentumsverhältnissen nach einer Scheidung, sowie die Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken.
Wir begleiten Sie kompetent durch die Fülle der Rechtsvorschriften.